Vor Ihnen erstreckt sich ein Waldstück, bei dem es sich um einen herangewachsenen Hauberg handelt.

Die Haubergswirtschaft prägte das Waldbild des Südsauerlandes und ist untrennbar mit der Geschichte der Hütten- und Hammerwerke Südwestfalens verknüpft.

Der steigende Bedarf an Eisen erhöhte im 18. und 19. Jhd. auch den Holzkohlenverbrauch, denn das Holz wurde zu einem begehrten Rohstoff. Aus der Holznot heraus wurde im Jahre 1810 nach Siegerländer Vorbild im südlichen Teil des Kreises Olpe die geregelte Haubergswirtschaft eingeführt. Die Waldstücke wurden genossenschaftlich bearbeitet und abgeerntet. Im Kreis Olpe hießen diese Genossenschaften Jahnschaften. Da das Haubergsholz eine feste und gleichmäßige Holzkohle ergab, eignete es sich zur Eisenverhüttung besonders gut. Die Haubergswirtschaft verlor mit Beginn der Eisenherstellung auf der Brennstoffbasis Steinkohle an Bedeutung.

Ein bewirtschafteter Hauberg ist an den Bäumen zu erkennen, die aus dem Stock ausgeschlagen sind. Das heißt, dass mehreren Stämmen aus einem Wurzelstock ausschlagen. Die häufigen Störungen des Bodens durch Kahlschlag und Brand führten dazu, dass sich in der Kraut- und Strauchschicht nur Pflanzen ansiedelten, die an magere und saure Bodenverhältnisse angepasst sind. Neben Besenginster und Adlerfarn findet man je nach Alter des Waldes typische Haubergskräuter wie Wolliges Honiggras, Drahtschmiele, Salbei-Gamander, Wiesen-Wachtelweizen und die Zwergsträucher der Heidelbeere.

Erträge des Haubergs

Erträge des Haubergs

Man kann davon ausgehen, das ein Hektar durchschnittlich 720 Zentner Holz, 3.000 kg Lohe, 500 – 600 kg Roggen, 1000 – 12000 kg Stroh, 10 bis 15 Dezitonnen Buchweizen und Waldweide lieferte.

1. Jahr
Ernte der 20 Jahre alten Baumbestände
  • Räumen des Unterholzes zur Gewinnung von Reisig, den sogenannten Schanzen.
  • Lohschälen: Eichenrinde enthält 10-11% Reingerbstoff. Sie eignete sich deshalb sehr gut zum Gerben von Tierhäuten. Die Rinde der Eichen wurde mit dem Lohschäler abgelöst und als Lohe an die Gerbereien der Umgebung verkauft.
  • Abholzen und Abtransport der Holzstangen: Die armdicken, etwa sieben bis neun Meter langen Bäume ließen sich leicht fällen und zerteilen. Sie wurden dicht über dem Boden abgehauen, um das erneute Ausschlagen des Baumes zu befördern. Mit dem Haubergschlitten wurden schließlich die noch etwa 3 Meter langen Stangen, die Lohe und die Schanzen abtransportiert.
  • Brennen: Pflanzen wie Gras sowie liegengebliebenes Feinreisig zwischen den Baumstümpfen wurden abgebrannt, die Asche düngte den Boden und machte ihn bereit für die Aussaat des Getreides.
  • Hacken: Die Reste von Gräsern und Kräutern, insbesondere deren Wurzeln, wurden mit Hilfe von Hainhacken entfernt.
2. Jahr
Winterroggen und Buchweizen
  • Säen von Winterroggen: Das Getreide wurde mit einem leichten räderlosen Pflug untergebracht. Im wachsenden Kornfeld fand sich kein Unkraut. Durch die Bodenbearbeitung ergab sich eine gute Ernte.
  • Roggenernte: Das Korn wurde mit Handsicheln geerntet, um die neuen Baumtriebe zu schonen.
3. bis 10. Jahr
Schonzeit

In den folgenden sechs bis sieben Jahren wurde der „Schlag“ von allen Aktivitäten verschont. Es wurde weder Holz oder Reisig gesammelt, noch durfte das Vieh in den Haubergsschlag getrieben oder Grünfutter gewonnen werden. Überdies schützte man die kleinen Schößlinge vor Wildverbiss. Alles diente dem Ziel, den Aufwuchs der Stockausschläge störungsfrei zu ermöglichen. Sich selbst überlassen wuchs im Hauberg in dieser Zeit der Ginster besonders gut. Der Ginster förderte den Holzwuchs und die landwirtschaftliche Zwischennutzung. Darüber hinaus stellte er für Wild, Vieh und Menschen ein Hindernis dar, so dass die Begehung erschwert wurde. Der Ginster wurde mit einem „Ginstergräser“ geerntet.

11. bis 20. Jahr
Waldweide

Das Ende der Schonzeit wurde nach Jahren oder nach dem Wachstumszustand der jungen Bäume festgelegt. Regel war, dass der Vieheintrieb erst dann erfolgen durfte, wenn die Sprösslinge vom Vieh nicht mehr abgebissen werden konnten.

Am Ende der Schonzeit, die in Eichenschlägen deshalb auf zehn bis zwölf Jahre ausgedehnt wurde, war der Vieheintrieb nicht nur erlaubt sondern sogar erwünscht. Zugelassen zur Waldweide waren Kühe, Schafe und Schweine.

Besonders wichtig war diese zusätzliche Weidemöglichkeit für die Kühe, die eine wichtige Wirtschaftsgrundlage der Bauern und Haubergbesitzer darstellten und nicht ohne zusätzliche Ernährung aus den Haubergen gehalten werden konnten.

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